




- Information aus der Geschäftsstelle -Bitte zur Kenntnis nehmen! Es ist wieder so weit, am 03.03.2025 werden wir, der Sportfischerverein Oldenburg e.V., die fälligen Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 mittels SEPA-Basislastschrift von Ihrem Konto abbuchen. Unsere Gläubiger ID lautet: DE83ZZZ00000197519.
Es versteht sich von selbst, dass jede/r Zahlungspflichtige für Kontodeckung zu sorgen hat. Außerdem möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass bei einer geänderten Bankverbindung die Geschäftsstelle schnellstens davon in Kenntnis zu setzten ist. Wichtig! Es wurden noch nicht von allen Mitgliedern die Fangmeldung für 2024 eingereicht. Derzeit fehlen noch 582 Fangmeldungen für das vergangene Jahr. Bei einer Nichtabgabe wird keine Angelerlaubnis für 2025 erteilt! Bitte beachtet daher, dass ab sofort nur noch die Abgabe in der Geschäftsstelle akzeptiert wird. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht mehr möglich Der fällige Mitgliedsbeitrag wird dennoch eingezogen. |
Fangmeldung 2024Es wird allerhöchste Zeit!
Jedes Jahr dasselbe Problem: Trotz noch so nachdrücklicher Hinweise auf die erforderliche rechtzeitige Abgabe der Fangmeldungen fehlen auch dieses Jahr immer noch mehrere hundert Meldungen.
Dabei ist es doch mittlerweile über „Fangmeldung.de“ ziemlich bequem geworden. Dieser Weg ist für 2024 natürlich abgeschlossen und auch die Toleranzfrist für die Abgabe in Papierform geht zu Ende. Im Klartext heißt das:
Wer bis zum 1. März keine Fangmeldung abgegeben hat, bekommt für das Fischereijahr 2025/26 keine neue Fischereierlaubnis!!!
So steht es seit zig Jahren in unserer Satzung (§14), wurde aber bisher relativ großzügig gehandhabt. Eine Fangmeldung erst im Sommer nützt aber niemandem mehr, wir sind auf die pünktlich gelieferten Daten angewiesen.
Also los, ein paar Minuten für die Fangmeldung ersparen ein ganzes Jahr Ärger...
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- 22. Oldenburger Angelflohmarkt -Am Samstag, den 12. April 2025 findet wieder unser Oldenburger Angelflohmarkt statt. Beginn der Veranstaltung ist um 09:30 Uhr. Veranstaltungsort ist wie gewohnt auf dem Parkplatz der Geschäftsstelle, am Lehmplacken 9. Betreut und organisiert wird der Flohmarkt von: Ronald Sager: 0172 5904658 und Herbert Hülß: 0172 4239192 / 0441-87395 In der Zeit von 09:30 bis 15:00 Uhr (nach Publikumsaufkommen) können Angelgeräte und Zubehör aller Art, von / an Privat, angeboten werden. Bitte keine professionellen Händler mit Neuware. Wer als Aussteller / Verkäufer daran teilnehmen möchte, ist, ebenso wie alle anderen interessierten Angler (Publikum), herzlich eingeladen. Besonders Jugendliche können hier immer wieder für wenig Geld eine gute Ausrüstung zusammenkaufen, so dass insbesondere auch jugendliche Besucher herzlich willkommen sind. Der Aufbau für Aussteller / Verkäufer beginnt um 08:00 Uhr. Eine Standgebühr wird nicht erhoben. Wir hoffen auf gutes Wetter und einen gut besuchten Angelflohmarkt. |
Arbeitsdienste & Termine 2025
Liebe Mitglieder,
die Termine für die Arbeitsdienste sowie die Veranstaltungen für Erwachsene und Jugendliche sind ab sofort online einsehbar.
Arbeitsdienste
Erwachsene
Jugend
Bitte nutzt die Gelegenheit, um frühzeitig zu planen, und denkt daran, euch rechtzeitig anzumelden.
Beachtet außerdem: Veranstaltungen für Erwachsene finden nur statt, wenn sich mindestens 20 Teilnehmer angemeldet haben.
Anmeldungen wie gewohnt per Mail an geschaeftsstelle@sfv-oldenburg.de, telefonisch unter (0)441 2048480 oder persönlich in der Geschäftsstelle!
- Entnahmepflicht für Welse, Rapfen und Grundeln -Die Hunte-Besatzgemeinschaft (HBSG) hat schon länger das Mindestmaß für Welse in der Oberen Hunte, von Wildeshausen bis Tungeln aufgehoben und eine Entnahmepflicht verordnet. Dem Vorausgegangen ist ein Antrag beim Laves Hannover, der stattgegeben wurde, um dem rasant anwachsenden Bestand an Welsen in der Oberen Hunte Einhalt zu gewähren. Da die Welse mittlerweile auch vermehrt flussabwärts ziehen, hat sich jetzt auch der SFV Oldenburg e.V. dazu entschlossen, sich dem Projekt des HBSG anzuschließen. Somit ist jetzt auch bei uns, in der Oberen Hunte zwischen der Brücke in Tungeln und dem E-Werk, jeder gefangene Wels ohne Mindestmaß zu entnehmen! Die Entnahmepflicht für Rapfen und Grundeln ohne Mindestmaß erstrecken sich über ALLE Gewässer des SFV Oldenburg e.V. . Jeder gefangene Wels, oder Rapfen ist den Gewässerwarten zu melden. Eine Liste der Gewässerwarte findet ihr hier. Wichtig dabei ist die Angabe der Größe und des Gewässers des gefangenen Fisches, da die Gewässerwarte im Rahmen des Projektes verpflichtet sind, die Fänge in Größenklassen zu registrieren und zu melden. Für weitere Informationen stehen die Gewässerwarte gerne zur Verfügung. |