




- Informationen der Geschäftsstelle -Zutritt nur mit Termin
Aufgrund der derzeitigen Situation ist ein Besuch in der Geschäftsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte dafür entweder telefonisch unter 0441-2048480 oder per Mai: geschaeftsstelle@sfv-oldenburg.de einen Termin mit mir vereinbaren. Telefonisch erreichbar: Montag von 16:30-20:00 Uhr Dienstag, Mittwoch u. Freitag von 10:00-13:00 Uhr -Fischereierlaubnis- Da sich der Fehlerteufel in die Fischereierlaubnis 2021 eingeschlichen hat, wird es eine neue korrigierte Erlaubnis in Gelb geben. Wenn die gelbe Fischereierlaubnis vorliegt, bitte unterschreiben und ans Gewässer mitführen. Die blaue Erlaubnis kann dann entsorgt werden. -Veranstaltungen April/Mai- Sämtliche Veranstaltungen im April und Mai werden aufgrund von Corona abgesagt. -Gastkarten Nachbarvereine- Die Gastkarten der Nachbarvereine* werden am Montag den 26.04. und am Montag am 03.05.2021, jeweils ab 17:30 Uhr, im Saal Lehmplacken 9, 26135 Oldenburg ausgegeben. Der Zugang wird über die Terrasse erfolgen. Bitte nur einzeln eintreten und einen Mund- und Nasenschutz tragen. Wir bitten zu beachten, dass es pro Person nur eine Gastkarte gibt und diese persönlich abgeholt und Vorort unterschrieben werden muss. *Fischereiverein Bad Zwischenahn, Bornhorster Fischereiverein, Fischereiverein Edewecht, Fischereiverein Friesoythe, Fischereiverein Jade Wapel, Sportangelverein Links der Weser, Fischereiverein Scheps, Fischereiverein Wardenburg, Fischereiverein Wildeshausen.
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- Entnahmeplicht für Welse -Die Hunte-Besatzgemeinschaft (HBSG) hat schon länger das Mindestmaß für Welse in der Oberen Hunte, von Wildeshausen bis Tungeln aufgehoben, und eine Entnahmepflicht verordnet. Dem Vorausgegangen ist ein Antrag beim Landesfischereiverband, der stattgegeben wurde, um den rasant anwachsenden Bestand an Welsen in der Oberen Hunte Einhalt zu gewähren. Da die Welse mittlerweile auch vermehrt flussabwärts ziehen, hat sich jetzt auch der SFV Oldenburg e.V. dazu entschlossen sich dem Projekt des HBSG anzuschließen. Somit ist jetzt auch bei uns, in der Oberen Hunte zwischen der Brücke in Tungeln und dem E-Werk, jeder gefangene Wels ohne Mindestmaß zu entnehmen! Jeder gefangene Wels ist den Gewässerwarten zu melden. Wichtig dabei ist die Angabe der Größe des gefangenen Welses, da die Gewässerwarte im Rahmen des Projektes verpflichtet sind die Fänge in Größenklassen zu registrieren und zu melden. Für weitere Informationen stehen die Gewässerwarte gerne zur Verfügung. |
Jahreshauptversammlung des SFV Oldenburg e.V. Treffen: Wöbken
Anfischen der Erwachsenen | Treffen: Fischerhütte Achterdiek