




- Gastkartenausgabe -
Wo? |
Hinweis zur Schonzeit für RaubfischeDie Schonzeit für Raubfische gilt weiterhin bis einschließlich 31. Mai – auch im Küstenkanal. Wichtig: Während der Hecht-/Zanderschonzeit ist jegliche Form des Angelns mit natürlichen oder künstlichen Raubfischködern untersagt. Dazu zählen unter anderem Gummiköder, Wobbler, Blinker, Spinner sowie Köderfische und Fischfetzen. Wir bitten alle Anglerinnen und Angler um Einhaltung der Regelungen zum Schutz unseres Fischbestandes. Vielen Dank für euer Verständnis und eure Rücksichtnahme! |
Parkverbot am Achterdiek
Liebe Mitglieder,
Uns hat aktuell eine Mitteilung der Stadt Oldenburg erreicht, in der nochmals auf ein wichtiges Thema hingewiesen wird: Das Parken auf der Fahrbahn des Achterdiek ist nicht erlaubt.
Auch wenn es kein explizites Verbotsschild gibt, gilt hier gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein generelles Halte- und Parkverbot an engen Straßenstellen. Eine Straße gilt als "eng", wenn weniger als 3 Meter Restbreite für den fließenden Verkehr verbleiben – das ist am Achterdiek in der Regel der Fall. Die Straße ist meist nur 4,50 m breit, was bei parkenden Fahrzeugen nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite einzuhalten.
Das Verbot dient nicht nur der allgemeinen Verkehrssicherheit, sondern auch dem besonderen Schutz der Radfahrenden auf dieser Strecke.
Vielen Dank für euer Verständnis!
Gewässervereinbarung mit dem
Bornhorster Fischereiverein e.V.
Liebe Mitglieder,
Pünktlich zum Start der neuen Angelsaison gibt es tolle Neuigkeiten!
Gemeinsam mit dem Bornhorster Verein konnten wir eine Vereinbarung treffen, die unser ohnehin schon vielfältiges Gewässerangebot noch erweitert!
Ab sofort dürfen Mitglieder des Bornhorster Vereins das nördliche Ufer der Unteren Hunte – vom Klärwerk bis zum Einlauf des Wulfsiels – befischen.
Im Gegenzug erhalten Mitglieder des SFV Oldenburg die Erlaubnis, an den drei Sieleinläufen dieses Abschnitts zu angeln.
Wichtig: An allen genannten Gewässern gelten die Bestimmungen des SFV Oldenburg, insbesondere in Bezug auf Schonzeiten und Mindestmaße. Die Aufsicht wird von beiden Vereinen gleichberechtigt durchgeführt.
Wir freuen uns über die gelungene Kooperation und wünschen allen Petri Heil!
- Entnahmepflicht für Welse, Rapfen und Grundeln -Die Hunte-Besatzgemeinschaft (HBSG) hat schon länger das Mindestmaß für Welse in der Oberen Hunte, von Wildeshausen bis Tungeln aufgehoben und eine Entnahmepflicht verordnet. Dem Vorausgegangen ist ein Antrag beim Laves Hannover, der stattgegeben wurde, um dem rasant anwachsenden Bestand an Welsen in der Oberen Hunte Einhalt zu gewähren. Da die Welse mittlerweile auch vermehrt flussabwärts ziehen, hat sich jetzt auch der SFV Oldenburg e.V. dazu entschlossen, sich dem Projekt des HBSG anzuschließen. Somit ist jetzt auch bei uns, in der Oberen Hunte zwischen der Brücke in Tungeln und dem E-Werk, jeder gefangene Wels ohne Mindestmaß zu entnehmen! Die Entnahmepflicht für Rapfen und Grundeln ohne Mindestmaß erstrecken sich über ALLE Gewässer des SFV Oldenburg e.V. . Jeder gefangene Wels, oder Rapfen ist den Gewässerwarten zu melden. Eine Liste der Gewässerwarte findet ihr hier. Wichtig dabei ist die Angabe der Größe und des Gewässers des gefangenen Fisches, da die Gewässerwarte im Rahmen des Projektes verpflichtet sind, die Fänge in Größenklassen zu registrieren und zu melden. Für weitere Informationen stehen die Gewässerwarte gerne zur Verfügung. |