




- Gastkartenausgabe -
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Parkverbot am Achterdiek
Liebe Mitglieder,
Uns hat aktuell eine Mitteilung der Stadt Oldenburg erreicht, in der nochmals auf ein wichtiges Thema hingewiesen wird: Das Parken auf der Fahrbahn des Achterdiek ist nicht erlaubt.
Auch wenn es kein explizites Verbotsschild gibt, gilt hier gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein generelles Halte- und Parkverbot an engen Straßenstellen. Eine Straße gilt als "eng", wenn weniger als 3 Meter Restbreite für den fließenden Verkehr verbleiben – das ist am Achterdiek in der Regel der Fall. Die Straße ist meist nur 4,50 m breit, was bei parkenden Fahrzeugen nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite einzuhalten.
Das Verbot dient nicht nur der allgemeinen Verkehrssicherheit, sondern auch dem besonderen Schutz der Radfahrenden auf dieser Strecke.
Vielen Dank für euer Verständnis!
Anfischen am 04.05.2025
Liebe Mitglieder,
Am 04.05.2025 findet unser Anfischen für das Angeljahr 2025 statt!
Treffpunt ist um 06:00Uhr an der Hütte Achterdiek.
Nutzt die Gelegenheit und meldet euch noch bis Sonntag, den 27.04.2025 an!
Anmeldungen wie gewohnt per Mail an geschaeftsstelle@sfv-oldenburg.de, telefonisch unter (0)441 2048480 oder persönlich in der Geschäftsstelle!
Gewässervereinbarung mit dem
Bornhorster Fischereiverein e.V.
Liebe Mitglieder,
Pünktlich zum Start der neuen Angelsaison gibt es tolle Neuigkeiten!
Gemeinsam mit dem Bornhorster Verein konnten wir eine Vereinbarung treffen, die unser ohnehin schon vielfältiges Gewässerangebot noch erweitert!
Ab sofort dürfen Mitglieder des Bornhorster Vereins das nördliche Ufer der Unteren Hunte – vom Klärwerk bis zum Einlauf des Wulfsiels – befischen.
Im Gegenzug erhalten Mitglieder des SFV Oldenburg die Erlaubnis, an den drei Sieleinläufen dieses Abschnitts zu angeln.
Wichtig: An allen genannten Gewässern gelten die Bestimmungen des SFV Oldenburg, insbesondere in Bezug auf Schonzeiten und Mindestmaße. Die Aufsicht wird von beiden Vereinen gleichberechtigt durchgeführt.
Wir freuen uns über die gelungene Kooperation und wünschen allen Petri Heil!
- Entnahmepflicht für Welse, Rapfen und Grundeln -Die Hunte-Besatzgemeinschaft (HBSG) hat schon länger das Mindestmaß für Welse in der Oberen Hunte, von Wildeshausen bis Tungeln aufgehoben und eine Entnahmepflicht verordnet. Dem Vorausgegangen ist ein Antrag beim Laves Hannover, der stattgegeben wurde, um dem rasant anwachsenden Bestand an Welsen in der Oberen Hunte Einhalt zu gewähren. Da die Welse mittlerweile auch vermehrt flussabwärts ziehen, hat sich jetzt auch der SFV Oldenburg e.V. dazu entschlossen, sich dem Projekt des HBSG anzuschließen. Somit ist jetzt auch bei uns, in der Oberen Hunte zwischen der Brücke in Tungeln und dem E-Werk, jeder gefangene Wels ohne Mindestmaß zu entnehmen! Die Entnahmepflicht für Rapfen und Grundeln ohne Mindestmaß erstrecken sich über ALLE Gewässer des SFV Oldenburg e.V. . Jeder gefangene Wels, oder Rapfen ist den Gewässerwarten zu melden. Eine Liste der Gewässerwarte findet ihr hier. Wichtig dabei ist die Angabe der Größe und des Gewässers des gefangenen Fisches, da die Gewässerwarte im Rahmen des Projektes verpflichtet sind, die Fänge in Größenklassen zu registrieren und zu melden. Für weitere Informationen stehen die Gewässerwarte gerne zur Verfügung. |